Jedes Kind hat das Recht auf faire Bildungschancen! Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
ermöglicht Schülerinnen und Schülern aus Familien mit geringem Einkommen eine kostenfreie
Lernförderung, um schulische Ziele zu erreichen und Bildungserfolg zu sichern.
Wer hat Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket?
Kinder und Jugendliche können gefördert werden, wenn ihre Familien bestimmte Sozialleistungen erhalten, darunter:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Welche Nachhilfe kann über das BuT gefördert werden?
Das BuT übernimmt die Kosten für Nachhilfe, wenn schulische Leistungen verbessert werden
müssen und die Schule den Förderbedarf bestätigt. Wir bieten qualifizierte Nachhilfe in allen Haupt- und Nebenfächern – individuell auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt.
Wie funktioniert die Antragstellung?
1. Bescheinigung einholen - Die Schule bestätigt den Nachhilfebedarf.
2. Antrag stellen - Der Antrag wird beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt eingereicht.
3. Nachhilfe starten - Sobald der Antrag bewilligt ist, beginnt die Förderung bei uns - kostenfrei
für die Familie!
Wir helfen bei der Antragstellung!
Du bist unsicher, ob dein Kind gefördert werden kann oder brauchst Unterstützung beim Antrag?
Kein Problem!
Wir beraten dich gerne und helfen dir, alle nötigen Unterlagen auszufüllen.
Jetzt Kontakt aufnehmen und Nachhilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket sichern!